[urecht] Konkretisierung unwesentliche Bestandteile Datenbankwerke
Nikolai Mileck
Mileck at ub.uni-heidelberg.de
Fre Sep 8 10:30:29 CEST 2006
Liebe Listenteilnehmer,
es ist ja gängige Praxis, bei elektronischen Publikationen (E-Books,
E-Journals etc.) darauf hinzuweisen, dass nach § 87 c UrhG berechtigte
Nutzer unwesentliche Bestandteile eines Datenbankwerkes vervielfältigen
dürfen.
Wie wird der Begriff "unwesentlich" aber in der Praxis ausgelegt bzw.
konkretisiert ?
Ich habe einen Hinweis gefunden, wonach bei einem Werk mit 300 - 400
Elementen ein Element als unwesentlich gilt.
Aus einer anderen Quelle (ohne jede Grundlage) habe ich einen Wert von
bis zu 30% ermittelt.
Für einen kurzen Hinweis (Quellenangabe ?) wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
N. Mileck
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UB Heidelberg