[urecht] Konkretisierung unwesentliche Bestandteile Datenbankwerke

Nikolai Mileck Mileck at ub.uni-heidelberg.de
Fre Sep 8 10:30:29 CEST 2006


Liebe Listenteilnehmer,

es ist ja gängige Praxis, bei elektronischen Publikationen (E-Books, 
E-Journals etc.) darauf hinzuweisen, dass nach § 87 c UrhG berechtigte 
Nutzer unwesentliche Bestandteile eines Datenbankwerkes vervielfältigen 
dürfen.
Wie wird der Begriff "unwesentlich" aber in der Praxis ausgelegt bzw. 
konkretisiert ?
Ich habe einen Hinweis gefunden, wonach bei einem Werk mit 300 - 400 
Elementen ein Element als unwesentlich gilt.
Aus einer anderen Quelle (ohne jede Grundlage) habe ich einen Wert von 
bis zu 30% ermittelt.

Für einen kurzen Hinweis (Quellenangabe ?) wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße
N. Mileck
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UB Heidelberg